A

Was darfst Du damit Fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse A darfst Du fahren:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ 
    • mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

“mehr“

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

“weniger“


Welche Vorraussetzungen musst Du erfüllen?

Du musst :

  • mindestens 24 Jahre alt sein für die Krafträder
  • mindestens 21 Jahre alt sein für die Dreirädrigen Kraftfahrzeuge

Für die Anmeldung benötigst Du:

“mehr“

  • einen gültigen Ausweis
  • die Grundgebühr

Für den Antrag beim Bürgeramt benötigst Du: 

  • ein Passbild
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Die Bearbeitungsgebühr

Mit der Ausbildung kannst Du etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.

“weniger“


Was musst Du machen?

Theorie:

  • bei Ersterteilung: 
    • 12 Doppelstunden Grundstoff 
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei Erweiterung:
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Beim Aufstieg von A2 nach A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz 
    • kein Theorieunterricht

 

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

“mehr“

Theorieprüfung:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen:
    • ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei zwei 5er Fragen ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen:
    • ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2

Praktische Prüfung:

  • bei Ersterteilung:
    • Dauer mindestens 60 Minuten,
  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2:
    • Dauer mindestens 40 Minuten
  • Prüfungsinhalte:
    • Sicherheitskontrolle
    • Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften
    • Autobahn und Kraftfahrstraße

Bei der Erweiterung von A2 auf A darfst Du die praktische Prüfung bereits 1 Monat vor Ablauf des 2-jährigen Vorbesitzes ablegen.

Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

“weniger“

Open chat
1
Hallo und Herzlich willkommen.