A2
Was darfst Du damit Fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse A2 darfst Du fahren:
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
- die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?
Du musst:
- mindestens 18 Jahre alt sein
Für die Anmeldung benötigst Du:
“mehr“
- einen gültigen Ausweis
- die Grundgebühr
Für den Antrag beim Bürgeramt benötigst Du:
- ein Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Die Bearbeitungsgebühr
Mit der Ausbildung kannst Du etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.
“weniger“
Was musst Du machen?
Theorie:
- bei Ersterteilung:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- bei Erweiterung:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz:
- kein Theorieunterricht
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
“mehr“
Theorieprüfung:
- bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen
- ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- bei zwei 5er Fragen ist die Prüfung nicht bestanden
- bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen
- ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1
Praktische Prüfung:
- bei Ersterteilung:
- Dauer mindestens 60 Minuten,
- bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz von A1:
- Dauer mindestens 40 Minuten
- Prüfungsinhalte:
- Sicherheitskontrolle
- Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften
- Autobahn und Kraftfahrstraße
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 darfst du die praktische Prüfung bereits 1 Monat vor Ablauf des 2-jährigen Vorbesitzes ablegen.
Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
“weniger“