A2

Was darfst Du damit Fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse A2 darfst Du fahren:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
    • mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
    • die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

Eingeschlossene Klassen: A1, AM


Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Du musst:

  • mindestens 18 Jahre alt sein

Für die Anmeldung benötigst Du:

“mehr“

  • einen gültigen Ausweis
  • die Grundgebühr

Für den Antrag beim Bürgeramt benötigst Du:

  • ein Passbild
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Die Bearbeitungsgebühr

Mit der Ausbildung kannst Du etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.

“weniger“


Was musst Du machen?

Theorie:

  • bei Ersterteilung:
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei Erweiterung:
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz:
    • kein Theorieunterricht

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

“mehr“

Theorieprüfung:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen
    • ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei zwei 5er Fragen ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen
    • ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 

Praktische Prüfung:

  • bei Ersterteilung:
    • Dauer mindestens 60 Minuten,
  • bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz von A1:
    • Dauer mindestens 40 Minuten
  • Prüfungsinhalte:
    • Sicherheitskontrolle
    • Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften
    • Autobahn und Kraftfahrstraße

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 darfst du die praktische Prüfung bereits 1 Monat vor Ablauf des 2-jährigen Vorbesitzes ablegen.

Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem Geburtstag ablegen. 

“weniger“

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