Was darfst Du damit Fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse CE darfst Du fahren:
- Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE
Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre wenn du eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ machst oder abgeschlossen hast oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
Für die Anmeldung Benötigst Du:
“mehr“
- Deinen Ausweis
- Deinen Führerschein mind. Klasse B
- Die Grundgebühr
Für deinen Führerscheinantrag benötigst Du:
- Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
Mit der Ausbildung kannst Du etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.
Zusätzlich zum Führerschein müssen LKW-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier …
“weniger“
Was musst Du machen?
Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Klasse C auf CE:
- 5 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
- Solo:
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- Zug:
- 5 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
- Solo:
“mehr“
Theorieprüfung:
- Fragebogen mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Praktische Prüfung:
- Dauer jeweils mindestens 75 Minuten
- Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
“weniger“