CE

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Was darfst Du damit Fahren?

 Mit dem Führerschein der Klasse CE darfst Du fahren:

  • Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE


Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre wenn du eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“  machst oder abgeschlossen hast oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Für die Anmeldung Benötigst Du:

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  • Deinen Ausweis
  • Deinen Führerschein mind. Klasse B
  • Die Grundgebühr

Für deinen Führerscheinantrag benötigst Du:

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs

Mit der Ausbildung kannst Du etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen LKW-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier …

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Was musst Du machen?

Theorie:

  •  6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  •  Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Klasse C auf CE:
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 2 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE 
    • Solo:
      • 3 Fahrstunden Überland
      • 1 Fahrstunde Autobahn
    • Zug:
      • 5 Fahrstunden Überland
      • 2 Fahrstunden Autobahn
      • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

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Theorieprüfung:

  • Fragebogen mit 30 Fragen (ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praktische Prüfung:

  • Dauer jeweils mindestens 75 Minuten
  • Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

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