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Was darfst Du damit Fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse D darfst Du fahren:

  • Kraftfahrzeuge
    • die zur Beförderung von von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
    • mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Eingeschlossene Klasse: D1


Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Mindestalter: 

  •  18 Jahre begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • 20 Jahre unter den Bedingungen welche die Ausbildung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis)
  • 21 Jahre begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;   
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder
  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;   
  • 24 Jahre

 

Für die Anmeldung benötigst Du:

“mehr“

  • Deinen Ausweis
  • Deinen Führerschein mind. Klasse B
  • Die Grundgebühr

Für deinen Führerscheinantrag benötigst Du:

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs 
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners

Mit der Ausbildung kannst Du etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier …

“weniger“


Was musst Du machen?

Theorie:

  • bei Vorbesitz von Klasse B 
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 18 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von Klasse C1
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 12 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von Klasse C oder D1
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 8 Doppelstunden  Zusatzstoff
    •  

Praxis:

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 bis 2 Jahre
    • 45 Grundausbildung
    • 22 Überland
    • 14 Autobahn
    • Dunkelheit 
  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre

“mehr“

  

    • 33 Grundausbildung
    • 12 Überland
    • Autobahn
    • Dunkelheit 
  • bei Vorbesitz von Klasse C bis 2 Jahre
    • 14 Grundausbildung
    • 16 Überland
    • Autobahn
    • Dunkelheit
  • bei Vorbesitz von Klasse C mehr als 2 Jahre
    • 7 Grundausbildung
    • 8 Überland
    • 4 Autobahn
    • 3 Dunkelheit
  • bei Vorbesitz von Klasse D1
    • 20 Grundausbildung
    • 5 Überland 
    • 5 Autobahn 
    • 5 Dunkelheit (Fahrstunden3)
  •  

 

Theorieprüfung: 

  • Fragebogen mit 35 Fragen
    • ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer jeweils mindestens 75 Minuten
  • Prüfungsinhalte:
    • Abfahrtkontrolle
    • Handfertigkeiten
    • Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften 
    • Fahren auf Autobahn und Kraftfahrstraße

Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

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