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Was darfst Du damit Fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse DE darfst Du fahren:

  • Kraftfahrzeuge
    • die zur Beförderung von von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
    • mit Anhänger üner 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Eingeschlossene Klassen: BE und D1E


Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Vobesitz: Führerschein Klasse D

Mindestalter: 

  •  18 Jahre begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • 20 Jahre unter den Bedingungen welche die Ausbildung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis)
  • 21 Jahre begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;   
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder
  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;   
  • 24 Jahre

Für die Anmeldung benötigst Du:

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  • Deinen Ausweis
  • Deinen Führerschein mind. Klasse D
  • Die Grundgebühr

Für deinen Führerscheinantrag benötigst Du:

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs 
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners

Mit der Ausbildung kannst Du etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier …

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Was musst Du machen?

Theorie:

  • Keine

Praxis:

  • 4 Grundausbildung
  • 3 Überland 
  • 1 Autobahn 
  • 1 Dunkelheit 

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Theorieprüfung: 

  • Keine

Praktische Prüfung:

  • Dauer jeweils mindestens 70 Minuten
  • Prüfungsinhalte:
    • Sicherheitskontrollen am Anhänger
    • Verbinden und Trennen
    • Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften 
    • Fahren auf Autobahn und Kraftfahrstraße

Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor deinem Geburtstag ablegen.

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