L
Was darfst Du damit Fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse L darfst Du fahren:
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbedindten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedindten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Welche Vorraussetzungen musst Du erfüllen?
Du musst:
- mindestens 16 Jahre alt sein.
Für die Anmeldung brauchst Du:
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- einen gültigen Ausweis
- die Grundgebühr
Für den Antrag benötigst Du:
- ein Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Die Bearbeitungsgebühr
Mit der Ausbildung kannst etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen.
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Was musst Du machen?
Theorie:
- bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden Grundstoff
- bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Keine praktische Ausbildung erforderlich
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Theorieprüfung:
- bei Ersterteilung:
- Fragebogen mit 30 Fragen
- ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- bei 2 5er Fragen ist die Prüfung nicht bestanden
- Fragebogen mit 30 Fragen
- bei Erweiterung:
- Fragebogen mit 20 Fragen
- ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- Fragebogen mit 20 Fragen
Praktische Prüfung:
- Keine
Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen.
“weniger“